ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Kostenlose Beistellung:
Strom, Wasser, Lagerflächen auf Eigengrund sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen

2. Schutz von Plänen und Unterlagen/Geheimhaltung:
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Auftrag nicht zustande kommt.

Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

3. Preis:
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Leistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Angefangene Stunden werden als volle Stunden verrechnet.

Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.

Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

Sollten sich die Lohnkosten danach aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, zur Leistungserstellung notwendiger Kosten wie jener für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend nach oben oder unten anzupassen.

4. Zahlungsbedingungen:
Die Rechnung ist binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Bei Bezahlung innerhalb von 5 Tagen kann ein Skonto von 2% abgezogen werden.

Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.

Bei Beauftragung ist eine Anzahlung, wie folgt, als Sicherstellung fällig, welche bei der Schlussrechnung gegengerechnet wird. Bei einer Auftragssumme

ab netto 10.000€, 10% Anzahlung;
ab netto 30.000€, 15% Anzahlung;
ab netto 50.000€, 20% Anzahlung

5. Verzugszinsen:
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

6. Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre, für unbewegliche Sachen 3 Jahre ab Leistung.

7. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines dem Dreifachen der voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mangelbehebung entsprechenden Teiles des Rechnungsbetrages.

8. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur; das gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.

9. Kostenvoranschlag:
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von 15% oder mehr ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

10. Haftung
Für Beschädigungen an Einbauten und Leitungen, deren Lage nicht bekannt gegeben worden ist, für nicht gekennzeichnete oder unsachgemäß verlegte Leitungen, Beschädigungen an Bleileitungen im Zuge von Stemm- oder Grabarbeiten, Flurschäden, Schäden an Bepflanzungen, Beschädigungen im Baustellenbereich wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Weiters haften wir nicht im Zuge von Gerüstungen am Dach für Schäden an der Dachhaut und daraus entstehende Folgeschäden. Jedenfalls gilt eine Beschränkung unserer Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit als vereinbart.

11. Elektronische Rechnungslegung
Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.